Fälschlicherweise wird häufig argumentiert, dass die DSGVO nicht für Privatpersonen gilt, weil nur Unternehmen sanktioniert werden können. Die Datenschutzgrundverordnung gibt aber gerade Privatpersonen Rechte, über die eigenen persönlichen Daten zu bestimmen. Jede Privatperson kann von einem Anbieter die Herausgabe aller seiner Daten verlangen. Er kann verlangen, das seine Daten wie gewünscht geändert bzw. aktualisiert werden und er kann verlangen, dass der Anbieter all seine Daten löscht. Zusätzlich wird geregelt, dass der Anbieter sich das Einverständnis des Nutzers holen muss bevor persönliche Daten verarbeitet werden und es werden Regeln aufgestellt, welches Mindestmaß an Schutzvorkehrungen der Anbieter zu treffen hat, um diese Daten vor unautorisiertem Zugriff und Verlust zu schützen. Damit sollte gerade dieses Kriterium insbesondere für Privatpersonen interessant sein. Verpflichtend interessant wird es aber, wenn beruflich kommuniziert wird. Dann kann man nämlich auch noch für die Nutzung bestraft werden.
WhatsApp ist nicht DSGVO-konform und entzieht sich den Regelungen indem in den AGB‘s von einer gewerbsmäßigen Nutzung abgeraten wird.