Wir sind Ihre Quelle für Datenschutz aus Stralsund
Die Regelungen für Unternehmen im Bereich Datenschutz nach der europäischen DS-GVO werden zum 25. Mai 2018 erheblich verschärft und erfahren grundlegende Änderungen. So werden für fast alle Unternehmen umfangreiche Dokumentations-, Auskunfts- und Löschpflichten aktiv. Bei Unternehmen, bei denen mindestens 10 Mitarbeiter ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind (bei einigen auch schon bei weniger), ist ein Datenschutzbeauftragter erforderlich. Es ist davon auszugehen, dass auch in Ihrem Unternehmen möglicherweise erhebliche Anpassungen notwendig werden. Deswegen helfen wir Ihnen gerne Ihren Datenschutz DS-GVO konform zu gestalten.
Wir bieten zur Umsetzung eines rechtskonformen
Datenschutzes:
Erstberatung
In einem Erstgespräch findet bereits die anfängliche Datenschutzberatung statt. Wir lernen Ihr Unternehmen kennen und können hier grundlegende Fragen zu Art und Umfang erforderlicher Maßnahmen klären. Darüber hinaus können wir Möglichkeiten besprechen Ihren Datenschutz auch zukünftig zu sichern.
Audit und Maßnahmenkatalog
Um einen umfassenden Maßnahmenkatalog zu erarbeiten führen wir in ihrem Unternehmen ein Audit durch, bei dem alle Verfahrensweisen in Zusammenhang mit personenbezogenen Daten erfasst und bewertet werden. Sie bekommen im Anschluss ein Protokoll über den Ist-Zustand in Ihrem Unternehmen und einen Katalog von Maßnahmen, nach deren Umsetzung Sie nicht nur im Falle einer Kontrolle erst einmal grundlegend auf der sicheren Seite sind. Vielmehr können Sie gegenüber Ihren Kunden die erhöhte Sicherheit auch als Vorteil vermarkten.
Im Anschluss können Sie entscheiden, ob wir Sie weiter mit einer gelegentlichen Datenschutzberatung begleiten, oder ob Sie uns als Ihren externen Datenschutzbeauftragten bestellen.
externer Datenschutzbeauftragter
Einen Datenschutzbeauftragten muss jedes Unternehmen/Behörde u.a. benennen, wenn
die Kerntätigkeit des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten gemäß Artikel 9 oder von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten gemäß Artikel 10 besteht.
Art. 37 DSGVO Abs 1(c)
Nach Durchführung des Audits können wir als externer Datenschutzbeauftragter bestellt werden. Dazu gehört unsere Bereitschaft werktags zeitnah auf Ihre Anfragen zu reagieren, sollten sich entsprechende Fragen oder Anforderungen ergeben.
Schulungen
Ein wichtiger Teil unserer Arbeit ist die Sensibilisierung Ihrer Mitarbeiter hinsichtlich Datenschutz und sicherheitstechnischer Anforderungen und Herausforderungen. Diese Schulungen lassen sich flexibel und modular für die jeweilige Anzahl von Mitarbeitern vereinbaren.